Wombat gräbt . . . 
. . . sich durch den Steuerdschungel 
 
• für Unternehmer: 
 Mittelständler, Selbständige, 
 Freiberufler, Gründer 
 
• für Privatpersonen: 
 Angestellte, Rentner, 
 Auszubildende, Studenten 
Diplom-Kaufmann Kai Ringelke · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Schubertweg 19 · 71111 Waldenbuch · Tel. 0 71 57 / 7 25 13 · E-Mail

Home
Dienst-Leistung
Download
Mandanten
Links

Kontakt
Impressum

Wombat gräbt . . .

. . . sich für seine Mandanten durch den Steuerdschungel.

Zum Thema

  • 04.01.2012
    Einkommensteuerveranlagung 2011:

    Steuerzahler können in diesem Jahr frühestens ab Mitte März mit ihrem Steuerbescheid rechnen. Gesetzliche Änderungen würden den Start der Steuerberechnung verschieben, wie die Oberfinanzdirektion Koblenz am 4.1.2012 mitteilte. Die Finanzämter könnten die Einkommenssteuer-Erklärungen daher erst im März endgültig bearbeiten. Zur Pressemitteilung ...

  • 04.01.2012
    GEZ-Reform kommt - Neue Auskunftspflicht ab 2013
    Die Neuregelung des Rundfunkgebühren-Systems kann zum 1.1.2013 in Kraft treten. Verwalter und Vermieter sehen sich aufgrund des Systemwechsels neuen Auskunftspflichten ausgesetzt.Weiterlesen bei Haufe Immobilien News...

  • Die elektronische Lohnsteuerkarte
    Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit ... der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 01. Januar 2013 verschoben. Unter www.elster.de finden Sie weitere Informationen.

  • Krankenversicherung als Sonderausgabe
    Mit dem "Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen" beziehungsweise „Bürgerentlastungsgesetz“ werden Vorsorgeaufwendungen seit dem 1. Januar 2010 steuerlich anders berücksichtigt. Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung in Höhe einer "Basiskrankenversicherung" gelten als Sonderausgabe und können abgesetzt werden.

    In der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung – KVBEVO ist definiert, mit welchem Anteil die Beiträge für die einzelnen Leistungen der Krankenversicherung anzusetzen sind.

    Alle anderen Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zu
    Berufsunfähigkeitsversicherung
    Haftpflichtversicherung
    Unfallversicherung
    sind ab 2010 steuerlich abzugsfähig, wenn die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind.
    Höchstgrenzen:
    1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte
    2.800 Euro für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen
    Bei zusammen veranlagten Eheleute verdoppelt sich die Höchstgrenze.

! Zu diesem Thema erstellen die Krankenversicherer für Sie eine Bescheinigung als Ausfüllhilfe für die Steuererklärung. Bitte sorgfältig aufbewahren und mit Ihren anderen Unterlagen an Ihren Steuer-Mann weiter reichen!

Schnell zum Ziel

Wombat grunzt . . .

. . . Humoriges und Randbemerkungen.

"Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden."
(Urteil des BFH vom 06.12.1991, BStBl. 1192 II, Seite 303)


Eine gute Zeit wünscht Ihr Steuer-Mann,
Kai Ringelke



Herzlich willkommen!



















Wombat
meint
außerdem . . .:

Leider verfügt Ihr System über keinen Flash-Player.